Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
Lieber Gast,
bitte nehmen Sie sich kurz Zeit für die Lektüre folgender Hinweise,
mit der wir Sie über unsere Tätigkeit und Stellung informieren
wollen:
Die Tourismus Service Sylt GmbH, der Tourismus Service Hörnum,
die Kurverwaltung List, der Sylt Tourismus Service (Westerland, Rantum und die Sylter Friesendörfer) sowie die Tourist-Information Wenningstedt-Braderup
Sylt e.V. (alle im folgenden VM genannt) vermitteln Ihnen gerne touristische
Einzelleistungen (Ferienunterkünfte, Veranstaltungstickets, Theater-
und Konzertkarten) entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot auf diesen
Internetseiten.
Die VM vermitteln diese Angebote
im Namen und für Rechnung des Beherbergungsbetriebes oder Anbieters
sonstiger Leistungen. Im Falle der Buchung schließen Sie einen Vertrag
mit dem genannten Anbieter. Ausschließlich dieser - nicht wir -
wird damit verpflichtet, Ihnen die gebuchte Leistung zu erbringen. Grundlage
des Vertrages mit dem Anbieter sind bei der Buchung von Unterkünften
die nachfolgenden "Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen">,
die wir Ihrer besonderen Aufmerksamkeit vor Übermittlung Ihres Buchungswunsches
an uns empfehlen.
Im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit
erhalten Sie von uns alle erforderlichen Informationen zum Angebot; ergänzend
beraten wir Sie gerne und wickeln Ihre Buchung entsprechend Ihren Wünschen
ab.
Der von uns vermittelte Vertragspartner
wird sich dafür einsetzen, dass Ihr Urlaub oder Aufenthalt störungsfrei
verläuft. Sollten dennoch Probleme auftreten, so wenden Sie sich
bitte unbedingt zunächst unverzüglich an ihren jeweiligen Vertragspartner
(Beherbergungsbetriebe, Reiseveranstalter, Anbieter der sonstigen Leistungen)
und verlangen Sie Abhilfe. Falls eine Abhilfe nicht erfolgt, bemühen
wir uns gerne, für Sie beim Anbieter, der Ihr Vertragspartner ist,
eine Erledigung Ihrer Beschwerde zu erreichen.
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und dem Leistungsträger. Soweit Ihre Buchung über uns
erfolgt, vermitteln wir diese entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot.
Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen Ihnen und dem Leistungsträger.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt
des zwischen dem Leistungsträger, nachfolgend "LT" abgekürzt
und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese
Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages,
Stellung der Vermittlungsstelle
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet
der Gast dem LT, dieser durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten,
den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung
zustande, welche die Vermittlungsstelle als Vertreter des LT vornimmt.
Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in
der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverplichtungen
der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines
Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt
berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung
mit dem LT oder der Vermittlungsstelle als Vertreter des LT möglich.
Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die
Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den
LT und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis
zum vereinbarten Zeitpunkt dem LT oder der Vermittlungsstelle Mitteilung
zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden
soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere
Benachrichtigungspflicht der Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung
so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.
3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis,
Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen
Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten
ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart
ist.
3.3 Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, ist die Kurabgabe nicht
im Reisepreis enthalten und gesondert zu entrichten.
4. Bezahlung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast
mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in
mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen,
die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von
7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 20% des Gesamtreisepreises an
den Vermieter zu leisten. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden
in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Auch diese
sind direkt an den Vermieter zu zahlen.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 13 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen,
ist der Gesamtreisepreis zuzüglich der Kosten für eine evtl.
abgeschlossene Versicherung sofort an den Vermieter zu entrichten.
4.3 Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit
und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der Anzahlung
kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten
Leistungen.
4.4 Die gesamte Restzahlung ist entsprechend den Zahlungsbedingungen des
Vermieters frühestens 14 Tage vor Reisebeginn, jedoch spätestens
am Vorabend des Abreisetages einschließlich aller Neben- und Verbrauchskosten
an den LT zu bezahlen.
4.5 Der LT ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt,
Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor Ort -
gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige
Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen,
welche sofort zahlungsfällig sind.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast - unabhängig von der
Art des Buchungsweges und dem Dauer des Aufenthalts - kein allgemeines
kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich
des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
5.2 Der Pauschalierte Anspruch beträgt in der Regel (der Nachweis
nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt dem Gast unbenommen)
pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:
- Nach erfolgter Buchung 35,00 € Bearbeitungsgebühr pro Buchung
- bis 45 Tage vor Anreise 20% der Buchungssumme
- bis 35 Tage vor Anreise 50 % der Buchungssumme
- ab dem 34 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise 80 % der Buchungssumme
5.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
oder/und des Sylt-Versicherungspaketes wird dringend empfohlen.
5.4. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen
ausschließlich an die Vermittlungsstelle, nicht an den Beherbergungsbetrieb
zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem LT Mängel der Beherbergungsleistung
oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen
oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den LT, nicht an
die Vermittlungsstelle zu richten.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur
bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der LT nicht innerhalb
einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe
vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast
obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt
oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom LT verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem LT vereinbarten Personenzahl
belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des LT zur sofortigen
Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung
begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln
oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie
möglich zu halten.
6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung mit dem LT und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur
im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben
gestattet.
7. Haftung des LT und des Vermittlungsstelle
7.1 Die vertragliche Haftung des LT für Schäden, die nicht Körperschäden
sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben
- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom LT weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der LT für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung
unberührt.
7.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.4 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle
eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung.
Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel
der Leistungserbringung haftet ausschließlich der LT.
8. An- und Abreisezeiten
8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist steht die gebuchte Unterkunft
ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.1 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet,
den LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der
LT berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach,
bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu
belegen.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag
bis 10 Uhr zu räumen.
9. Verjährung und Hemmung
von Ansprüchen des Gastes
9.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem LT und/oder der Vermittlungsstele,
gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche
des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr
ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.
9.2 Schweben zwischen dem Gast
und/oder der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte
Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der LT, bzw. die
Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete
Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den LT nur an dessen Sitz verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
LT und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz
in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
10.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende
am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtstand
für Klagen des LT auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten
der Sitz des LT.
10.4 Ansonsten ist für Klagen des LT gegen den Gast der Wohnsitz
des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des LT maßgebend.
11. Datenschutz
11.1. Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den einschlägigen
datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
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